
Niedergelassene Ärzte sind als Freiberufler grundsätzlich von der Gewerbesteuer befreit. Dennoch dürfen sich Praxisinhaber nicht in falscher Sicherheit wiegen; denn es lauern viele Fallstricke, die eine Gewerbesteuerpflicht auch für Freiberufler wie Mediziner sehr schnell auslösen können. Weiterlesen