
“Einer für alle und alle für einen” – so lautet nicht nur das Motto der drei Musketiere, sondern auch ein erhebliches Haftungsrisiko von Ärzten in einer Praxis-GbR. Vor allem aus steuerlichen und haftungsrechtlichen Gründen sollte man niedergelassenen Medizinern dringend von der Gründung einer GbR abraten; denn genau hier punktet eine Rechtsform, welche die meisten Ärzte nicht auf dem Schirm haben: die GmbH. Weiterlesen